B.Y. Law Firm
Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Arbeitszeugnis – arbeitsrechtliche Angelegenheiten erfordern eine sorgfältige Prüfung und rechtzeitiges Handeln. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und vertreten ihre Interessen außergerichtlich sowie vor den Arbeitsgerichten.

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Ihre Themen im Arbeits­recht

Kündigungsschutzklage

Nach Zugang einer Kündigung gilt grundsätzlich eine Klagefrist von drei Wochen. Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und vertreten Ihre Interessen im Kündigungsschutzverfahren.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Wir prüfen die rechtlichen und finanziellen Folgen und unterstützen Sie bei der Verhandlung der Konditionen.

Abfindung verhandeln

Die Höhe einer Abfindung ist häufig Verhandlungssache. Wir prüfen Ihre rechtliche Ausgangslage und unterstützen Sie bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindung.

Abmahnung

Eine unberechtigte Abmahnung kann erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben. Wir prüfen die Abmahnung und beraten Sie zu den geeigneten rechtlichen Schritten.

Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge regeln die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses. Wir prüfen Vertragsklauseln und beraten Sie vor Abschluss oder Änderung eines Arbeitsvertrags.

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis muss inhaltlich zutreffend und grundsätzlich wohlwollend formuliert sein. Wir prüfen Ihr Zeugnis und setzen erforderliche Berichtigungen durch.

Kündigung erhalten? Die 3-Wochen-Frist läuft ab Zugang Ihrer Kündigung.

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Verfahren bundesweit

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Antwort innerhalb von 24 Stunden

Häufige Fragen

Grundsätzlich muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.

Sprechen wir über Ihren Fall.

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