Staatsangehörigkeitsrecht
Die Einbürgerung ist an zahlreiche rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, begleiten das Einbürgerungsverfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Behörde und vor dem Verwaltungsgericht.
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Ihre Themen im Staatsangehörigkeitsrecht
Einbürgerung
Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, bereiten den Einbürgerungsantrag vor und begleiten das Verfahren bis zur Entscheidung.
Mehrstaatigkeit
Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten grundsätzlich möglich. Wir beraten zu den rechtlichen Voraussetzungen und Folgen.
Untätigkeitsklage
Bleibt eine Entscheidung über Ihren Antrag über längere Zeit aus, prüfen wir die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage und vertreten Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Geburt & Abstammung
Geburt in Deutschland sowie Abstammung können für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entscheidend sein. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wiedereinbürgerung
Wir beraten nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und prüfen die Möglichkeiten einer Wiedereinbürgerung.
Feststellung
Bestehen Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, prüfen wir die Rechtslage und begleiten das Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit.
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Häufige Fragen
Für die Einbürgerung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 StAG ist grundsätzlich ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland erforderlich. Daneben müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
