B.Y. Law Firm
Rechtsgebiet

Staats­angehörig­keitsrecht

Die Einbürgerung ist an zahlreiche rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, begleiten das Einbürgerungsverfahren und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Behörde und vor dem Verwaltungsgericht.

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Klassische Säulen eines Verwaltungsgebäudes im warmen Abendlicht

Ihre Themen im Staats­angehörig­keitsrecht

Einbürgerung

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, bereiten den Einbürgerungsantrag vor und begleiten das Verfahren bis zur Entscheidung.

Mehrstaatigkeit

Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten grundsätzlich möglich. Wir beraten zu den rechtlichen Voraussetzungen und Folgen.

Untätigkeitsklage

Bleibt eine Entscheidung über Ihren Antrag über längere Zeit aus, prüfen wir die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage und vertreten Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

Geburt & Abstammung

Geburt in Deutschland sowie Abstammung können für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit entscheidend sein. Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wiedereinbürgerung

Wir beraten nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und prüfen die Möglichkeiten einer Wiedereinbürgerung.

Feststellung

Bestehen Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, prüfen wir die Rechtslage und begleiten das Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit.

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Häufige Fragen

Für die Einbürgerung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 StAG ist grundsätzlich ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland erforderlich. Daneben müssen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Sprechen wir über Ihren Fall.

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