Ausländerrecht – Ihre Rechte und Möglichkeiten in Deutschland

Als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Ausländerrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Aufenthaltsrechte in Deutschland. Ob Einbürgerung, Niederlassungserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Familienzusammenführung – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite und helfe Ihnen, Ihre Ziele schnell und rechtssicher zu erreichen.

Einbürgerung

Die Einbürgerung richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) und setzt das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen voraus. Durch die Gesetzesänderung im Juni 2024 ist unter anderem auch die doppelte Staatsangehörigkeit möglich. Das bedeutet, dass der Einbürgerungsbewerber seine bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht mehr aufgeben muss. Welche konkreten Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von der individuellen Situation des Antragstellers ab. So ist beispielsweise bei einer Miteinbürgerung nach § 10 Abs. 2 StAG ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens 5 Jahren nicht erforderlich. Die B.Y. Law Firm prüft für Sie, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Sie haben bereits einen Einbürgerungsantrag gestellt und haben bislang keine Rückmeldung erhalten? Auch in diesem Fall berät die B.Y. Law Firm Sie umfassend und gibt Ihnen eine rechtliche Einschätzung zu möglichen weiteren Schritten – einschließlich der Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage. 

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Ob die Voraussetzungen für ihre Erteilung vorliegen, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage. Dies hängt von dem Aufenthaltstitel ab, der dem Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis vorausgeht. Die einschlägigen Regelungen sind an verschiedenen Stellen des Aufenthaltsgesetzes verankert. Je nach Fallkonstellation gelten unterschiedliche Fristen und Anforderungen. Zugezogene im Rahmen des Familiennachzugs zu einem deutschen Staatsangehörigen können die Niederlassungserlaubnis, neben Erfüllung der weiteren Voraussetzungen, bereits nach 3 Jahren beantragen. Inhaber der Blauen Karte EU können bereits nach 27 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen; vorausgesetzt sie erfüllen die übrigen Voraussetzungen. Verfügen Inhaber der Blauen Karte EU zusätzlich über ausreichende Kenntnisse (B1), so verkürzt sich die Frist auf 21 Monate. Sie möchten Ihren Aufenthalt in Deutschland verfestigen und interessieren sich für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis? Die B.Y. Law Firm unterstützt Sie dabei und prüft, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sind bereits im Besitz der Niederlassungserlaubnis und waren aber längere Zeit im Ausland und sind nun unsicher, ob diese noch besteht? Auch in diesem Fall berät Sie die B.Y. Law Firm umfassend und prüft den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis.

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Ob die Voraussetzungen für ihre Erteilung vorliegen, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage. Dies hängt von dem Aufenthaltstitel ab, der dem Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis vorausgeht. Die einschlägigen Regelungen sind an verschiedenen Stellen des Aufenthaltsgesetzes verankert. Je nach Fallkonstellation gelten unterschiedliche Fristen und Anforderungen. Zugezogene im Rahmen des Familiennachzugs zu einem deutschen Staatsangehörigen können die Niederlassungserlaubnis, neben Erfüllung der weiteren Voraussetzungen, bereits nach 3 Jahren beantragen. Inhaber der Blauen Karte EU können bereits nach 27 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen; vorausgesetzt sie erfüllen die übrigen Voraussetzungen. Verfügen Inhaber der Blauen Karte EU zusätzlich über ausreichende Kenntnisse (B1), so verkürzt sich die Frist auf 21 Monate. Sie möchten Ihren Aufenthalt in Deutschland verfestigen und interessieren sich für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis? Die B.Y. Law Firm unterstützt Sie dabei und prüft, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sind bereits im Besitz der Niederlassungserlaubnis und waren aber längere Zeit im Ausland und sind nun unsicher, ob diese noch besteht? Auch in diesem Fall berät Sie die B.Y. Law Firm umfassend und prüft den Fortbestand Ihrer Niederlassungserlaubnis.

Erwerbstätigkeit

Sie möchten in Deutschland arbeiten? Die Beantragung eines geeigneten Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob Sie über eine anerkannte Berufsausbildung oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss verfügen. Ist dies nicht der Fall, können auch einschlägige Berufserfahrungen oder Qualifikationen berücksichtigt werden. Besonders relevant sind die Aufenthaltstitel nach §§ 18 ff. AufenthG für Fachkräfte. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann erforderlich sein. Zudem kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG eine sinnvolle Option darstellen. Da bereits die Wahl des richtigen Aufenthaltstitels maßgeblich für den weiteren Prozess ist, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung. Die B.Y. Law Firm unterstützt Sie umfassend – von der Beantragung des nationalen Visums bei der zuständigen deutschen Botschaft bis hin zur Antragstellung bei der Ausländerbehörde sowie Bundesagentur für Arbeit im Inland. 

Unternehmensgründung

Zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist § 21 AufenthG relevant. Die Anforderungen für die Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels sind hoch. Erforderlich sind unter anderem wirtschaftliche Interessen oder regionale Bedürfnisse für Ihr Geschäftsvorhaben. Zudem soll die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen. Die Finanzierung der Umsetzung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, beispielsweise die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gem. § 5 AufenthG. Die B.Y. Law Firm prüft die Erfolgschancen Ihrer Geschäftsidee sowie Ihres Business Plans und unterstützt Sie umfassend im vollständigen Visumsverfahren. Eine rechtliche Beratung und Vertretung kann Ihnen helfen, alle notwendigen Schritte rechtssicher zu durchlaufen.

Unternehmensgründung

Zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist § 21 AufenthG relevant. Die Anforderungen für die Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels sind hoch. Erforderlich sind unter anderem wirtschaftliche Interessen oder regionale Bedürfnisse für Ihr Geschäftsvorhaben. Zudem soll die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen. Die Finanzierung der Umsetzung muss durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert sein. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, beispielsweise die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen gem. § 5 AufenthG. Die B.Y. Law Firm prüft die Erfolgschancen Ihrer Geschäftsidee sowie Ihres Business Plans und unterstützt Sie umfassend im vollständigen Visumsverfahren. Eine rechtliche Beratung und Vertretung kann Ihnen helfen, alle notwendigen Schritte rechtssicher zu durchlaufen.

Familiennachzug

Der Familiennachzug ermöglicht den Zuzug von Ehepartnern und Kindern nach Deutschland. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen hängen unter anderem davon ab, ob die Person, zu der zugezogen wird, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. In diesem Fall ist § 28 AufenthG einschlägig. Besitzt die Person nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, so findet § 30 AufenthG Anwendung. Besitzt die Person z.B. die Blaue Karte EU, gelten vereinfachte Erteilungsvoraussetzungen für den Familiennachzug. Die B.Y. Law Firm prüft Ihre rechtliche Situation sorgfältig und erläutert Ihnen die Erfolgsaussichten eines Visumsantrags bei der zuständigen deutschen Botschaft. Befindet sich die zuziehende Person bereits im Inland, werden die Erfolgsaussichten eines Antrags bei der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.

Ausbildung & Studium

In Deutschland eine Ausbildung zu machen oder mit einem Studium zu beginnen, kann besonders für junge Menschen eine wertvolle Chance sein. Der Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums gilt zudem als wichtiger Schritt auf dem Weg zur qualifizierten Fachkraft. Hat die Person bereits eine Ausbildung oder ein Studium begonnen und bestehen Probleme, z.B. weil das Studium die zulässige Höchstdauer überschritten hat, so wird insbesondere in diesen Fällen eine Rechtsberatung empfohlen, um die notwendigen rechtlichen Schritte zu besprechen.

Ausbildung & Studium

In Deutschland eine Ausbildung zu machen oder mit einem Studium zu beginnen, kann besonders für junge Menschen eine wertvolle Chance sein. Der Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums gilt zudem als wichtiger Schritt auf dem Weg zur qualifizierten Fachkraft. Hat die Person bereits eine Ausbildung oder ein Studium begonnen und bestehen Probleme, z.B. weil das Studium die zulässige Höchstdauer überschritten hat, so wird insbesondere in diesen Fällen eine Rechtsberatung empfohlen, um die notwendigen rechtlichen Schritte zu besprechen.

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Berna Yoleri, LL.M.
(Köln/ Istanbul Bilgi)
Rechtsanwältin

 

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